ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN / AGB MINIMA AGENCY e. U.
I. Anwendbarkeit und Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen:
1.1 Die nachfolgenden AGB kommen zum Tragen sofern der Wedding Vienna/Minima Agency e.U. ein Verbraucher im Sinne von § 1 KSchG als Vertragspartner gegenübersteht.
1.2 Der Minima Agency e.U. erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Minima Agency e.U. und dem Vertragspartner, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt das die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame, dem Sinn und Zweck entsprechende Bestimmung ersetzt.
1.4 Angebote des Minima Agency e.U. sind freibleibend und unverbindlich.
II. Urheberrechtliche Bestimmungen:
2.1 Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers (§§1, 2 Abs. 2, 73ff UrhG) stehen dem Minima Agency e.U. zu. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte etc.) gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt. Der Vertragspartner erwirbt in diesem Fall eine einfache, nicht übertragbare (ohne schriftliche Zustimmung), nicht exklusive Nutzungsbewilligung für den vereinbarten Zweck.
2.2 Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall vollständiger Bezahlung des vereinbarten Aufnahme- und Verwendungsentgelts und nur dann als erteilt, wenn eine ordnungsgemäße Namensnennung/Firmenbezeichnung (Wedding Vienna / Minima Agency e.U.) erfolgt.
2.3 Die Vertragspartner hat das Recht, das Bildmaterial zu eigenen Werbezwecken zu verwenden (Website, Instagram, Flyer, Portfolio etc.). Die Weitergabe an Dritte bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
2.4 Wie im Vertrag festgelegt, darf der Auftragnehmer alle Foto- und Videomaterialien für Eigenwerbung auf sozialen Medien, Portfolio, Werbezwecke etc. uneingeschränkt verwenden. Der Vertragspartner erklärt sich mit dieser Veröffentlichung ausdrücklich einverstanden.
III. Eigentum am Film und Bildmaterial – Archivierung:
3.1.1 Analoge Fotografie:
Das Eigentumsrecht am belichteten Filmmaterial steht dem Minima Agency e.U. zu. Dieser überlässt dem Vertragspartner gegen vereinbarte und angemessene Honorierung die für dessen vertraglich festgelegten Zweck erforderlichen Aufnahmen ins Eigentum.
3.1.2 Digitale Fotografie:
Das Eigentum an den Bilddateien steht dem Minima Agency e.U. zu. Eine Herausgabe der Originaldateien (RAW) an den Vertragspartner erfolgt nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung und ist gesondert zu honorieren.
3.2 Eine Vervielfältigung oder Verbreitung von Bildmaterial in Online- und Offline-Medien bedarf einer vorhergehenden schriftlichen Genehmigung durch den Minima Agency e.U.
3.3 Der Minima Agency e.U. wird ab dem Datum der Übergabe der Bilder für 1 Jahr das Bildmaterial archivieren. Darüber hinaus ist er zu keiner Archivierung verpflichtet, falls keine schriftliche Vereinbarung vorliegt.
IV. Verlust und Beschädigung:
4.1 Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von über Auftrag hergestellten Aufnahmen haftet der Minima Agency e.U. - aus welchem Rechtstitel immer - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf eigenes Verschulden und das seiner Bediensteten beschränkt; für Dritte (Labors etc.) haftet der Minima Agency e.U. nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Auswahl. Jede Haftung ist auf die Materialkosten sowie auf die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen beschränkt (sofern und soweit dies möglich ist). Weitere Ansprüche stehen dem Vertragspartner nicht zu; der Minima Agency e.U. haftet insbesondere nicht für allfällige Reise- und Aufenthaltsspesen sowie für Drittkosten (z. B. Models, Location, Visagisten etc.), sowie für entgangenen Gewinn und Folgeschäden.
4.2 Punkt 4.1 gilt entsprechend für den Fall des Verlusts oder der Beschädigung übergebener Vorlagen (Filme, Layouts, Display-Stücke, sonstige Vorlagen etc.) und überlassener Produkte und Requisiten. Wertvollere Gegenstände sind vom Vertragspartner zu versichern.
V. Leistung und Gewährleistung:
5.1 Der Minima Agency e.U. wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Er kann den Auftrag – ganz oder teilweise – durch Dritte ausführen lassen. Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist der Minima Agency e.U. hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, die Auswahl der Fotomodelle, der Aufnahmeorte und der angewendeten optisch-technischen (fotografischen) Mittel. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar.
5.2 Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§ 1168a ABGB).
5.3 Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person des Minima Agency e.U. liegen, z. B. Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisedefekte etc.
5.4 Sendungen reisen auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners.
5.5 Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farb- und Helligkeitsabweichungen können bildschirmtechnisch bedingt sein und stellen keinen Mangel dar.
5.6 Für feste Auftragstermine wird nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gehaftet. Bei Verzögerungen durch höhere Gewalt, Verkehrsstörungen, plötzliche Krankheit etc. besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.
5.7 Minima Agency e.U. ist für die Lieferung der Ware bis zur Übergabe an den Vertragspartner verantwortlich. Ab dem Zeitpunkt der Übergabe geht die Gefahr auf den Vertragspartner über.
5.8 Die von Minima Agency e.U. angegebenen Lieferzeiten gelten nur für optimale Verhältnisse und sind nicht verbindlich.

